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1325. Juni 16. Troppau.

An dem Hehsten suntage nach s. Vytis tage.

Nycolaz, Herzog von Troppau, verleiht seinen Bürgern von Troppau, Lubschicz (Leobschütz), Jägerndorf und Freudenthal zwei Willküren über die Bestrafung und Verfolgung von Verbrechern sowie über die Entführung von Jungfrauen und Frauen.

O. Z.


Aus dem im Troppauer Rathsarchiv befindlichen Or. abgedr. im Cod. dipl. Mor. VII, 830. Speziell für die Stadt Leobschütz ist ein undatirtes, aber von demselben Herzog Nikolaus ausgegangenes sehr umfängliches Willkürrecht vorhanden, das aus einer Pergamenthandschrift des L.'sehen Stadtarchivs bei (Böhme) diplom. Beitr. II, 4 ff. sich abgedruckt findet. Vgl. Kleiber im Leobschützer Gymnasialprogramm v. J. 1866 S. 13.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.